Abmeldung

Es besteht keine Abmeldepflicht bei der bisherigen Meldebehörde, sondern nur eine Anmeldepflicht bei Ihrer neuen zuständigen Meldebehörde. Bei Verzug in das Ausland oder bei der Aufgabe von Wohnungen innerhalb des Bundesgebietes ohne Bezug einer neuen Wohnung müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen abmelden. Sie können sich frühestens eine Woche vor dem tatsächlichem Auszug abmelden. Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt bei der Hauptwohnung.

Benötigte Unterlagen (pro abzumeldender Person):

  • Identitätsnachweis
    Ein gültiger Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder Nationalpass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige ist vorzulegen.
  • Wohnungsgeberbescheinigung zum Auszug
  • ggf. bei Vertretung durch eine andere Person zusätzlich:
    - einen Identitätsnachweis der/s Bevollmächtigten
    - Abmeldeformular

Gebühren:

Die Abmeldung und Abmeldebestätigung sind kostenfrei.

Rechtsgrundlagen:
Bundesmeldegesetz

Dokumente zum Download:
Abmeldebestätigung

Wohnungsgeberbestätigung

Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:

Petra Knittel
Zimmer: 129
Telefon: 03307 4684 153
Fax: 03307 4684 151
E-Mail: ewma[at]zehdenick.de

Julia Grund
Zimmer 129
Telefon: 03307 4684 154
Fax: 03307 4684 151
E-Mail: ewma[at]zehdenick.de

Mario Gaulke
Zimmer 129
Telefon 03307 4684 153
Fax: 03307 4684 151
E-Mail: ewma[at]zehdenick.de

Juliane Henning
Zimmer 129
Telefon: 03307 4684 150
Fax: 03307 4684 151
E-Mail: ewma[at]zehdenick.de