Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Obere Havel e.V. ist in die sechste Auswahlrunde für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER gestartet. Über die Richtlinie werden Vorhaben von Unternehmen aus Handwerk, Gewerbe, Dienstleistungen, Gastronomie und Beherbergung sowie von Kommunen, Verbänden und Vereinen unterstützt. Ziel der Projektumsetzung ist die Belebung und Entwicklung des ländlichen Raumes in Oberhavel.
Projekte in unserer LEADER-Region können mit Fördermitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER) sowie mit Mitteln des Landes Brandenburg unterstützt werden. Zur LEADER-Region Obere Havel gehören das Amt Gransee und Gemeinden, die Städte und Gemeinden Fürstenberg/Havel, Zehdenick, Löwenberger Land, Liebenwalde, Kremmen, Oberkrämer und Mühlenbecker Land sowie von der Stadt Oranienburg die Ortsteile Schmachtenhagen, Zehlendorf und Wensickendorf. Für die sechste Auswahlrunde stehen in der Region 1,67 Mio. Euro zur Verfügung. Weitere Projektaufrufe sind geplant. In Abhängigkeit von Fördergegenstand und Antragsteller liegt der Fördersatz zwischen 45 und 90 Prozent. Die Entscheidung zur Projektauswahl nach den in der RES festgelegten Kriterien trifft die LAG in einer Mitgliederversammlung im Mai 2026.
Ab 05.01.2026 bis zum Stichtag 15.04.2026 können sich Bürger, Unternehmen, Vereine sowie Kommunen um die Förderung von Projekten in der LEADER-Region Obere Havel bewerben. Für eine Bewerbung füllen Sie bitte die Projektbeschreibung aus, die Sie auf der Website www.ile-oberhavel.de finden. Frau Schäfer und Frau Dr. Bauer vom Regionalmanagement stehen Ihnen gern telefonisch (03301-601672 und 0162-8581164) und per E-Mail (ile-treff-oberhavel@web.de) für eine Beratung und die Qualifizierung der Bewerbungsunterlagen zur Verfügung.
Die LAG Obere Havel e.V. startete am 15. Dezember 2025 die zweite Auswahlrunde für Kleinprojekte von Aktiven und Engagierten lokaler Initiativen (Regionalbudget). Interessenten reichen ihre Projekte bis zum 25. März 2026 ein. Die Umsetzung und Abrechnung soll 2026 erfolgen.
Unterstützt werden das Engagement und die Zusammenarbeit von Akteuren in den Orten der LEADER-Region für Projekte, die dem Gemeinwohl dienen und zum besseren Miteinander im Ort beitragen.
Voraussetzungen für eine Förderung über das Regionalbudget sind neben ggf. notwendigen Genehmigungen und dem Vorhandensein des Eigenanteils vor allem das Engagement und die aktive Mitgestaltung der Menschen, die das Vorhaben umsetzen wollen.
Sind die Zugangsvoraussetzungen erfüllt (siehe RES Kap. 6.2.3, S. 60), bewertet die LAG die Projekte nach folgenden fünf Kriterien:
Antragstellung und Abwicklung erfolgen über die LAG Obere Havel e.V. Interessierte können ihre Projektbewerbung bis zum Stichtag 25. März 2026 beim Regionalmanagement der LAG unter ile-treff-oberhavel@web.de einreichen. Voraussichtlich im Mai 2026 wird die LAG die Vorhaben anhand der Projektauswahl-kriterien bewerten und damit über die Aufnahme der Kleinprojekte in den Aktionsplan für das Jahr 2026 entscheiden.
Sollte das bereitgestellte Budget ausgeschöpft werden, entscheidet bei gleicher Punktzahl von Projekten das Los.
Wer kann einen Antrag stellen?
Was kann gefördert werden?
Welche Förderkonditionen gelten?
Das Regionalmanagement steht Interessierten gern unterstützend und beratend zur Seite! Wenden Sie sich gern an die Geschäftsstelle der LAG. Frau Susanne Schäfer und Frau Dr. Sabine Bauer erreichen Sie unter 03301 - 601 672, 0162 - 858 11 64 oder ile-treff-oberhavel@web.de.
Papierführerscheine (graue und rosa Führerscheine), die vor 1999 ausgestellt wurden, sind in Abhängigkeit vom Alter der Führerscheininhaber nach Jahrgängen gestaffelt umzutauschen:
| Geburtsjahr des Inhabers | Umtauschfrist |
| vor 1953 | 19.01.2033 |
| 1953 bis 1958 | 19.01.2022 |
| 1959 bis 1964 | 19.01.2023 |
| 1965 bis 1970 | 19.01.2024 |
| 1971 oder später | 19.01.2025 |
Für die ab dem 01.01.1999 ausgestellten Kartenführerscheine werden die Umtauschfristen nach dem Erteilungsdatum des Dokuments (Ziffer 4a auf der Vorderseite) gestaffelt:
| Ausstellungsjahr | Umtauschfrist |
| 1999 bis 2001 | 19.01.2026 |
| 2002 bis 2004 | 19.01.2027 |
| 2005 bis 2007 | 19.01.2028 |
| 2008 | 19.01.2029 |
| 2009 | 19.01.2030 |
| 2010 | 19.01.2031 |
| 2011 | 19.01.2032 |
| 2012 bis 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Der Umtausch des Führerscheins kann sowohl im Einwohnermeldeamt Zehdenick, Falkenthaler Chaussee 1, 16792 Zehdenick als auch bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Oberhavel, Adolf-Dechert-Straße 1 in 16515 Oranienburg, beantragt werden.
Alle vorhandenen Besitzstände werden selbstverständlich in den neuen Führerschein übernommen.
Zur Beantragung im Einwohnermeldeamt sind folgende Unterlagen mitzubringen:
Die Gebühr für den Umtausch des Führerscheins einschließlich des Direktversandes durch die Bundesdruckerei beträgt 32,82 Euro (Zahlung in bar oder mit EC-Karte möglich). Der neue Kartenführerschein wird der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller direkt nach Hause zugesandt.
Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Bei Fragen wenden Sie sich dazu bitte telefonisch (03307/4684-150) oder per Mail (ewma@zehdenick.de) an das Einwohnermeldeamt!
Wer kennt es nicht: Ist es notwendig, Angelegenheiten beim Amt zu erledigen, muss man meist persönlich im Rathaus erscheinen, Sprechzeiten beachten oder mit aufwendigen Vollmachten arbeiten. Ab 1. November 2025 gehören manche Schritte für einige solcher Vorgänge der Vergangenheit an. Mit der Einführung des „Digitalen Rathauses“ können die ersten Dienstleistungen nun unabhängig von Öffnungszeiten online beantragt werden.
Im Zusammenspiel mit der Erarbeitung der digitalisierten Formulare selbst wurde abgewogen, welche Leistungen man möglicherweise in einem Vorgang bündeln und wie man Anträge übersichtlicher gestalten kann. Im Ergebnis werden im ersten Schritt zukünftig insgesamt 19 Leistungen in lediglich neun verschiedenen Onlinediensten angeboten. Konkret handelt es sich um die folgenden Vorgänge:
1. Sondernutzung einer Verkehrsfläche
2. Kita und Hort
3. Hundehaltung
4. Vergabe einer Hausnummer
5. Gewerbe
6. Urkunden
7. Baumfällung
8. Lärm
9. Veranstaltung/Traditionsfeuer/Feuerwerk
Neben der zeitlichen und räumlichen Flexibilität bietet das „Digitale Rathaus“ noch weitere Vorteile. So sind z.B. dem jeweiligen Vorhaben die relevanten Informationen direkt zugeordnet, damit man bei Bedarf die wesentlichen Bestimmungen nachlesen kann. Oder, während der Bearbeitung des Antragsformulars werden Sie an den dafür vorgesehenen Stellen durch Auswahlmöglichkeiten zu den nächsten notwendigen Angaben gelenkt. Müssen Sie möglicherweise noch Informationen zum Ausfüllen des Formulars einholen oder abgleichen, können Sie den Vorgang unterbrechen und im Zweifel fortsetzen. Unterlagen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt benötigt werden, werden von den Bearbeiterinnen und Bearbeitern gezielt angefragt. Die Vorgänge erreichen die betreuende Stelle innerhalb der Stadtverwaltung direkt; Verzögerungen durch Postzeiten, Vertretungen, undeutliche oder personenbezogene Kennzeichnung o.Ä. werden so deutlich reduziert. Waren bisher Anträge an zwei verschiedene Bereiche der Stadtverwaltung zu stellen, entfallen einige Zusatzschritte und können nicht übersehen werden. Als Beispiel hierfür kommt vielen Hundehaltern sicherlich sofort die An- und Abmeldung des geliebten Haustieres in den Sinn. Zudem wird die Wahrscheinlichkeit einer versehentlichen Nutzung veralteter Formulare, die man noch zu Hause hatte, stark verringert.
Damit der Zugang zu den gesuchten Vorgängen ebenfalls einfach erfolgt, werden zwei verschiedene Möglichkeiten angeboten. Beide Alternativen erreichen Sie über die Startseite der städtischen Website. Sind Sie sich beispielsweise unsicher, ob das benötigte Formular bereits digital verfügbar ist, nutzen Sie wie gehabt das Formularcenter. Dort werden Sie in dem gewählten Vorgang auf das Formular im „Digitalen Rathaus“ verwiesen. Ist es dort noch nicht verfügbar, erhalten Sie es wie gehabt als Download, der nach seiner Bearbeitung separat eingereicht werden muss. Oder Sie gehen direkt in das Digitale Rathaus und nutzen die dort verfügbaren Funktionen zur Suche.
Die Nutzung der Bund ID ist bereits möglich, aber derzeit nicht zwingend erforderlich. Sollten regelmäßige Anträge notwendig sein, ist diese als Erleichterung vielleicht durchaus eine Überlegung wert.
Um einen möglichst reibungslosen Start ab dem 1. November 2025 zu ermöglichen, werden in der letzten Oktoberwoche bereits einige Einstellungen auf der Website notwendig, was zeitweise zu Einschränkungen führen kann. Wir versuchen diese so gering wie möglich zu halten, bitten Sie jedoch, dies entsprechend zu berücksichtigen, insbesondere in Fällen, bei denen Fristen eingehalten werden müssen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!
Seit dem 5. Oktober 2025 gilt eine wichtige Neuerung bei SEPA-Überweisungen: Die Banken müssen prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der zugehörigen IBAN übereinstimmt, bevor eine Überweisung freigegeben wird.
Das sogenannte "Verification of Payee"-Verfahren (VoP) ist in der EU verpflichtend, um die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen. Damit sollen Betrug und Fehlüberweisungen zukünftig vermieden werden. Nur wenn Name und IBAN zusammenpassen, können Zahlungen reibungslos und pünktlich ausgeführt werden. Dabei werden bei Überweisungen die Angaben zum Zahlungsempfänger mit den Daten abgeglichen, die bei der Bank des Zahlungsempfängers gespeichert sind.
Bitte beachten Sie daher, dass dies für Zahlungen an die Stadt Zehdenick bedeutet: Als Zahlungsempfänger darf ausschließlich Stadt Zehdenick eingetragen werden. Stimmen Name und IBAN nicht überein, wird die Überweisung nicht ausgeführt und automatisch zurückgesandt.
Die komplette Mitteilung unter Angabe der geltenden Bankverbindungen können Sie im amtlichen Teil des Amtsblattes Oktober 2025 sowie unter den Bekanntmachungen nachlesen.
Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg informiert über die anstehenden, umfangreichen Baumaßnahmen an der Bundesstraße B 109 zwischen Vogelsang und Hammelspring. Im Mittelpunkt steht der Neubau eines rund 800 Meter langen Geh- und Radweges. Dieser wird auf der freien Strecke zwischen dem bestehenden Radweg hinter dem Ortsausgang von Vogelsang und dem Anschluss an den Radweg vor dem Ortseingang von Hammelspring, nahe dem Bahnübergang, angelegt. Der Weg erhält eine Breite von 2,50 Metern und schließt damit eine Lücke im Radwegenetz. Ziel ist es, die Sicherheit für den Radverkehr deutlich zu erhöhen. Darüber hinaus wird im Zuge der Bauarbeiten die bestehende Brücke über das Schulzenfließ abgerissen und durch einen Neubau ersetzt.
Die Gesamtmaßnahme startet Ende August 2025 und wird in große Teile des Jahres 2026 andauern. In dieser Zeit ist an den jeweiligen Bauabschnitten mit Einschränkungen zu rechnen und es werden mitunter längere Fahrtzeiten benötigt.
Der erste Bauabschnitt betrifft den Bau des Geh- und Radweges auf einer rund 300 Meter langen Strecke zwischen dem Schulzenfließ und dem Bahnübergang in Richtung Hammelspring. Während dieser Arbeiten von Ende August bis Ende November 2025 wird die B 109 abschnittsweise halbseitig gesperrt.
Im zweiten Bauabschnitt ab Dezember 2025 bis voraussichtlich Ende Mai 2026 werden entlang des Straßendamms westlich des Schulzenfließes spezielle Maßnahmen zur Bodenverbesserung vorgenommen. Aufgrund organischer Weichschichten im Untergrund ist hier Spezialtiefbau erforderlich. Während der Arbeiten wird die B 109 abschnittsweise halbseitig gesperrt.
Der letzte Bauabschnitt startet voraussichtlich im Frühjahr oder Sommer 2026. Dabei wird der Geh- und Radweg vom Schulzenfließ in Richtung Vogelsang bis zum Anschluss an den bereits vorhandenen Radweg fertiggestellt. Parallel erfolgt der Abriss der bestehenden Brücke über das Schulzenfließ und der Neubau an derselben Stelle. Außerdem wird die Fahrbahndecke der B 109 zwischen Vogelsang und Hammelspring auf einer Länge von 3,5 Kilometern erneuert. Für diesen Abschnitt ist eine Vollsperrung der B 109 erforderlich. Eine großräumige Umleitung wird eingerichtet und ausgeschildert. Die Abstimmung der Umleitungsrouten erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Verkehrsbehörden der beteiligten Landkreise und benachbarten Städte.
Der Landesbetrieb Straßenwesen wird rechtzeitig über alle Sperrungen und Umleitungen informieren.
Im Bereich Gewerbe- und allgemeine Ordnungsangelegenheiten steht aus personellen Gründen vorerst nur noch der Dienstag als Sprechtag zur Verfügung. Dies gilt ab 20. Januar bis auf Weiteres. Die Stadt bittet um Verständnis für diese Maßnahme.