Hundesteuer

Die Hundesteuer ist eine Verbrauchs- und Aufwandssteuer.
Steuerpflichtiger ist der Hundehalter.

Hundehalter ist laut Hundesteuersatzung der Stadt Zehdenick jeder, der ein oder mehrere Hunde im eigenen Interesse oder im Interesse der Haushaltsangehörigen aufgenommen hat. Dabei gelten alle im Haushalt aufgenommenen Hunde als von den Haushaltsangehörigen gemeinsam gehaltene Hunde.

Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Kalendermonats, der auf die Aufnahme des Hundes in den Haushalt folgt.

Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhandenkommt oder stirbt.

Zur Anmeldung oder Abmeldung von Hunden nutzen Sie bitte die Formulare aus dem Formularcenter oder teilen Sie dies dem Bereich Steuern schriftlich mit.

Dabei sind folgende Angaben notwendig:

Angaben zum Hundehalter:

  • vollständiger Name
  • Adresse

Angaben zum Hund bei Anmeldung:

  • Name
  • Herkunft (z.B. vom Züchter, ehemaliger Besitzer)
  • Rasse
  • Geschlecht
  • Alter
  • Farbe

Angaben zum Hund bei Abmeldung:

  • Name
  • Rasse
  • Geschlecht
  • Alter
  • Farbe
  • Verkaufsdatum/ Sterbedatum ggf. mit Nachweis (Kaufvertrag/ Tierärztliche Bescheinigung)

Rechtsgrundlagen

Hundesteuersatzung der Stadt Zehdenick

Formulare finden Sie im Formularcenter

Ansprechpartnerinnen innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:

Sabrina Draschanowski
Zimmer: 239
Tel.: 03307-4684-137
Fax: 03307-4684-119
Mail: steuern[at]zehdenick.de

Katja Böttcher
Zimmer: 239
Tel.: 03307-4684-138
Fax: 03307-4684-119
Mail: steuern[at]zehdenick.de