Betreuungsunterhalt für nicht verheiratete Mütter und Väter

In den ersten Lebensjahren bedürfen die Kinder einer besonderen Zuwendung durch ihre Eltern. Leben Mutter und Vater getrennt, geht die Betreuung meist zulasten eines Elternteils allein. Der andere Elternteil kann in diesem Fall zu Unterhaltszahlungen verpflichtet sein - auch wenn beide nicht verheiratet sind oder waren.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Zuständige Stelle:

Landkreis Oberhavel
Der Landrat
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg

Telefon: 03301 601-0
Fax: 03301 601-111
E-Mail: Info[at]oberhavel.de